Sicher & Sorgenlos

Willkommen auf der Homepage der Sparkassen-Haftungs GmbH

Die Sparkassen-Haftungs GmbH (s Haftungs GmbH) nimmt als Sicherungseinrichtung der österreichischen Sparkassengruppe die gesetzlichen Aufgaben der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für ihre Mitgliedsinstitute wahr.

Hier finden Sie Informationen zu Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Österreich (FAQ), eine Liste der Mitgliedsinstitute der s Haftungs GmbH sowie Kontaktdaten und Links zu weiterführenden Informationen.

Mitgliedsinstitute

FAQ

Fragen & Antworten

Allgemeines

Einlagensicherung

Anlegerentschädigung

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

Das Einlagen- und Anlegerentschädigungsgesetz können Sie hier nachlesen. 

 

Wir über uns

GESCHÄFTSLEITUNG

Mag. (FH) Mag. Jürgen Göttinger
Mario Sieberer

Prokurist:
Lukas Zlatarits-Piniel MBA, LL.M.

AUFSICHTSRAT

Mag. Stefanie Christina Huber, Vorsitzende 
MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller, Stellvertreterin
Mag. (FH) Martin Bergerweiß
Dr. Georg Bucher
DI Stefan Dörfler
Harald Giesinger
Mag. Peter Hronek, MBA
Mag. Siegfried Huber
Dr. Peter Prober
Herwig Scheiblhofer
Mag. Michaela Schwinghammer-Hausleithner
Mag. Robert Schmidbauer, LL.M. 

 

Whistleblowing

Die Sparkassen-Haftungs GmbH bietet über „Erste Integrity“, das Hinweisgebersystem der Erste Bank und der österreichischen Sparkassen, ihren Mitarbeitenden sowie allen natürlichen Personen mit einer aktuellen oder früheren beruflichen Verbindung oder Kundenbeziehung zur Gesellschaft die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regelungen vertraulich zu melden. Das Hinweisgebersystem dient der Umsetzung des österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) sowie der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937.

Erste Integrity Plattform – eine extern gehostete Plattform

Die Sparkassen-Haftungs GmbH ist in der Region „Österreich“ als eigenes Institut angeführt.

Die Plattform bietet die Möglichkeit zur vertraulichen bzw. auch anonymen Informationsübermittlung – insbesondere bei Verdacht auf folgende Vergehen bzw. Fehlverhalten:

-        Financial Crime

-        Konsumentenschutz und -Sicherheit

-        Bestechung und Korruption

-        Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre

-        Umweltthemen

-        Einhaltung regulatorischer Vorschriften

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Meldestelle bzw. die potenziellen Hinweisgeber sind:

-        Anonymität / Vertraulichkeit

-        Schutz der beteiligten Personen

-        „Bona Fidae“ Regel und Schutz vor falschen Beschuldigungen

Es stehen auch weitere externe Meldestellen zur Verfügung: Externe Meldestellen